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Homeoffice-Jobs in der Schweiz – was du wissen musst

Hybrides Arbeiten ist in der Schweiz längst etabliert – doch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind vielen Arbeitnehmenden nicht bekannt. Wer zahlt die Einrichtung? Was gilt für Grenzgänger? Und gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Nach OR Art. 327a muss der Arbeitgeber alle notwendigen Auslagen ersetzen – auch im Homeoffice. Wird Homeoffice angeordnet, sind Kosten für Internet, Strom und Mobiliar vom Arbeitgeber zu tragen. Viele Unternehmen zahlen pauschal CHF 50–150 pro Monat oder stellen Equipment zur Verfügung. Wichtig: Eine Pflicht, Homeoffice zu erlauben, gibt es nicht – nur die Pflicht, die Kosten zu übernehmen, wenn es vereinbart ist.

Grenzgänger & Homeoffice

Seit Juli 2023 gilt eine neue EU/EFTA-Regelung: Grenzgänger dürfen bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzland im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich die Sozialversicherungszugehörigkeit ändert. Vorher lag die Grenze bei nur 25%. Das ist besonders relevant für die Regionen Basel, Genf und Tessin, wo tausende Grenzgänger täglich pendeln.

Steuerliche Abzüge im Homeoffice

Wer regelmässig von zu Hause arbeitet, kann Berufsauslagen geltend machen. Die vereinfachte Methode erlaubt einen Pauschalabzug von CHF 3 pro Homeoffice-Tag. Alternativ können die effektiven Kosten abgezogen werden – etwa ein anteiliger Mietzins für ein separates Arbeitszimmer. Stellt der Arbeitgeber einen vollwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung und du arbeitest freiwillig von zu Hause, entfällt der Abzug in den meisten Kantonen.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Nein. Anders als etwa in den Niederlanden kennt die Schweiz kein gesetzliches Recht auf Homeoffice. Ob und wie viel Homeoffice möglich ist, wird rein vertraglich geregelt. Ist Homeoffice aber einmal vertraglich zugesichert, kann der Arbeitgeber es nicht einseitig widerrufen. Eine Änderung braucht entweder das Einverständnis des Arbeitnehmenden oder eine formelle Änderungskündigung.

Tipp: Auf dieser Seite findest du Jobs, bei denen Homeoffice teilweise möglich ist – also hybride Modelle mit Büro- und Heimarbeitstagen. Suchst du eine Stelle, die vollständig ortsunabhängig ist? Dann schau dir unsere 100% Remote Jobs an.

Häufige Fragen zu Homeoffice-Jobs in der Schweiz

Immer mehr Schweizer Arbeitgeber bieten Home Office an. Besonders verbreitet ist Remote Work in diesen Bereichen:

  • IT & Software-Entwicklung: Programmierer, DevOps Engineers und Data Scientists arbeiten häufig remote.
  • Marketing & Kommunikation: Content Creator, Social Media Manager und Marketing-Spezialisten.
  • Finanzen & Controlling: Buchhalter, Controller und Finanzanalysten.
  • Kundenservice: Call Center und Support-Mitarbeitende arbeiten zunehmend von zu Hause.
  • HR & Recruiting: Personalfachleute und Recruiter können viele Aufgaben remote erledigen.
  • Beratung & Consulting: Unternehmensberater und Projektmanager.

Die meisten Schweizer Unternehmen bieten hybride Modelle an:

  • 2-3 Tage pro Woche: Das häufigste Modell bei Schweizer Grossunternehmen (40-60% Home Office).
  • 100% Remote: Vor allem bei Tech-Startups und internationalen Firmen möglich.
  • 1 Tag pro Woche: Einstiegsmodell bei vielen KMUs und traditionelleren Branchen.
  • Flexibel nach Absprache: Viele Firmen lassen Teams die Aufteilung selbst regeln.

Hinweis: Seit der Pandemie hat sich Home Office in der Schweiz stark etabliert. Laut Studien arbeiten rund 40% der Schweizer Arbeitnehmenden regelmässig im Home Office.

Home Office bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmende:

  • Zeitersparnis: Kein Pendeln spart durchschnittlich 1-2 Stunden pro Tag.
  • Kosteneinsparung: Weniger Ausgaben für Transport, Verpflegung und Berufskleidung.
  • Work-Life-Balance: Flexiblere Einteilung von Arbeit und Privatleben.
  • Konzentration: Weniger Ablenkungen als im Grossraumbüro.
  • Standortunabhängigkeit: Möglichkeit, auch ausserhalb der teuren Städte zu wohnen.

Beim Home Office in der Schweiz gibt es einige rechtliche und praktische Punkte zu beachten:

  • Arbeitsvertrag: Home-Office-Regelungen sollten schriftlich im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.
  • Arbeitszeiterfassung: Auch im Home Office gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
  • Ergonomie: Der Arbeitgeber muss einen ergonomischen Arbeitsplatz sicherstellen oder eine Entschädigung leisten.
  • Datenschutz: Sensible Daten müssen auch zu Hause geschützt werden (VPN, verschlüsselte Verbindungen).
  • Spesen: Wenn Home Office vom Arbeitgeber angeordnet wird, muss dieser die Kosten (Internet, Strom) anteilig übernehmen.

Viele der grössten Schweizer Arbeitgeber bieten Home-Office-Möglichkeiten an:

  • Tech & Telekom: Swisscom, Google, Logitech, Sunrise
  • Banken: UBS, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank, PostFinance
  • Versicherungen: Zurich Insurance, Swiss Re, Swiss Life, Mobiliar
  • Pharma: Roche, Novartis, Lonza
  • Industrie: ABB, Siemens, Schindler
  • Öffentliche Verwaltung: Bundesverwaltung, Kantone und grössere Städte

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