Teilzeitjobs in Bern
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Häufige Fragen zu Teilzeitjobs in der Schweiz
Teilzeitarbeit bedeutet weniger als die branchenübliche Vollzeit-Arbeitszeit:
- Definition: Unter 90% eines Vollzeitpensums (meist unter 38-42h/Woche).
- Typische Pensen: 50%, 60%, 80% sind häufige Teilzeit-Modelle.
- Berechnung: 80% von 42h = 33.6h/Woche, 60% = 25.2h/Woche.
- Verteilung: Kann auf weniger Tage oder kürzere Tage verteilt werden.
- Unterschied: Teilzeit ist regelmässig, Nebenjob oft zusätzlich zum Hauptjob.
Teilzeit bietet Flexibilität für verschiedene Lebenssituationen:
- Work-Life-Balance: Mehr Zeit für Familie, Hobbys, Weiterbildung.
- Kinderbetreuung: Ideal für Eltern – Arbeit und Familie vereinbaren.
- Studium: Neben dem Studium im Fachgebiet arbeiten.
- Gesundheit: Bei Einschränkungen oder nach Krankheit schrittweise zurück.
- Portfolio: Mehrere Teilzeitjobs oder Freelance kombinieren.
- Pensionierung: Gleitender Übergang in den Ruhestand.
Teilzeit-Gehälter werden anteilig zum Vollzeit-Lohn berechnet:
- Berechnung: Vollzeitlohn × Pensum = Teilzeitlohn
- Beispiel 80%: CHF 6'000 × 0.8 = CHF 4'800/Monat
- Beispiel 60%: CHF 6'000 × 0.6 = CHF 3'600/Monat
- Stundenlohn: Bleibt gleich wie bei Vollzeit-Kollegen.
- Sozialleistungen: BVG-Abzug erst ab gewissem Schwellenwert.
- Ferien: Gleicher Anspruch (4-5 Wochen), aber kürzere Arbeitstage.
Achtung: Bei sehr tiefen Pensen (<30%) kann die BVG-Untergrenze unterschritten werden.
Manche Branchen bieten überdurchschnittlich viele Teilzeitstellen:
- Detailhandel: Migros, Coop – viele 50-80% Stellen an der Kasse und im Verkauf.
- Gesundheitswesen: Pflege, Spitex – Teilzeit ist weit verbreitet.
- Gastronomie: Viele Servicestellen mit flexiblen Pensen.
- Bildung: Lehrpersonen arbeiten oft Teilzeit.
- Öffentliche Verwaltung: Kantone und Gemeinden bieten viele Teilzeitstellen.
- Administration: Sekretariat, Empfang – oft Teilzeit-Optionen.
Die rechtliche Situation in der Schweiz:
- Kein generelles Recht: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit.
- Verhandlungssache: Teilzeitwunsch muss mit Arbeitgeber vereinbart werden.
- Gleichstellung: Teilzeitarbeitende dürfen nicht diskriminiert werden.
- GAV: Einige Gesamtarbeitsverträge geben Anrecht auf Pensenreduktion.
- Öffentlicher Dienst: Oft grosszügigere Teilzeit-Regelungen.
- Trend: Immer mehr Arbeitgeber bieten aktiv Teilzeitmodelle an.
Tipp: Bei der Bewerbung nach Teilzeit-Möglichkeiten fragen – viele Firmen sind flexibler als gedacht.
Teilzeitstellen werden über verschiedene Kanäle ausgeschrieben:
- FunkyJobs: Teilzeitjobs aus allen Branchen – filterbar nach Pensum.
- Jobportale: Filter "Teilzeit" oder Pensum eingrenzen.
- Karriereseiten: Grosse Arbeitgeber zeigen Pensum direkt in Inseraten.
- Temporärbüros: Vermitteln auch Teilzeit- und Festanstellungen.
- Initiativbewerbung: Auch bei Vollzeit-Inseraten nach Teilzeit-Option fragen.