Kündigungsfristen Schweiz 2026 – Übersicht
Gesetzliche Kündigungsfristen nach Dienstjahr, in der Probezeit und bei fristloser Kündigung – mit OR-Artikeln, Berechnungsbeispielen und Sperrfristen.
Gesetzliche Kündigungsfristen
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt die Mindestkündigungsfristen in Art. 335a–335c. Diese Fristen gelten, wenn im Arbeitsvertrag oder GAV nichts anderes vereinbart wurde.
Wichtig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die gleiche Kündigungsfrist. Wird im Vertrag eine abweichende Frist vereinbart, muss sie für beide Seiten gelten. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur über einen GAV möglich.
Die Kündigung muss dem Empfänger vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. Zählt der Vertrag «auf Monatsende», muss die Kündigung spätestens am letzten Tag des Vormonats eintreffen.
Kündigung in der Probezeit
Berechnung & Beispiele
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und läuft bis zum nächsten Monatsende (sofern nichts anderes vereinbart).
Beispiel 1: Kündigung im 1. Dienstjahr
Du bist seit 8 Monaten angestellt und kündigst am 15. März 2026.
Kündigungsfrist: 1 Monat auf Monatsende.
Die Kündigung geht am 15. März zu → die Frist läuft bis 30. April 2026. Dein letzter Arbeitstag ist der 30. April.
Beispiel 2: Kündigung im 5. Dienstjahr
Du bist seit 5 Jahren angestellt. Der Arbeitgeber kündigt am 28. März 2026.
Kündigungsfrist: 2 Monate auf Monatsende.
Zugang am 28. März → nächstes Monatsende nach 2 Monaten = 31. Mai 2026. Letzter Arbeitstag ist der 31. Mai.
Beispiel 3: Kündigung knapp zu spät
Du möchtest per Ende April aufhören (2. Dienstjahr, 2 Monate Frist). Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 28. Februar beim Arbeitgeber eintreffen.
Geht die Kündigung erst am 1. März zu, verschiebt sich das Ende auf den 31. Mai – ein ganzer Monat später.
Tipp: Sende die Kündigung per Einschreiben und per normaler Post. Das Einschreiben gilt erst als zugestellt, wenn es abgeholt wird – die normale Post trifft in der Regel schneller ein.
Sperrfristen (Kündigungsschutz)
Während bestimmter Zeiträume darf der Arbeitgeber nicht kündigen (OR Art. 336c). Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig – sie gilt als nicht erfolgt.
Achtung: Sperrfristen schützen nur vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kannst du jederzeit kündigen – auch während Krankheit oder Schwangerschaft.
Wurde vor Beginn der Sperrfrist gekündigt, wird die laufende Kündigungsfrist unterbrochen und nach Ende der Sperrfrist fortgesetzt. Die Frist endet dann erst auf das nächste Monatsende.
Fristlose Kündigung
Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund fristlos auflösen (OR Art. 337). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist.
Gründe für fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
- Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz
- Arbeitsverweigerung
- Schwere Verletzung der Treuepflicht
- Strafbare Handlungen gegenüber Kolleg/innen
- Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben
Gründe für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Ausbleibende Lohnzahlung (trotz Mahnung)
- Schwere Persönlichkeitsverletzung / Mobbing
- Gefährdung der Gesundheit am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung
- Schwerwiegender Vertrauensbruch
Wichtig: Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann zu Schadenersatz und einer Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen führen (OR Art. 337c Abs. 3). Tritt der Arbeitnehmer umgekehrt die Stelle nicht an oder verlässt sie ohne wichtigen Grund fristlos, schuldet er dem Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Viertels eines Monatslohns sowie allfälligen weiteren Schadenersatz (OR Art. 337d). Lass dich im Zweifelsfall juristisch beraten.
Tipps für Arbeitnehmer
Prüfe deinen Arbeitsvertrag
Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Viele Arbeitsverträge und GAVs sehen längere Fristen vor (z.B. 3 Monate ab dem 1. Dienstjahr). Schau auch, ob ein anderer Kündigungstermin gilt (z.B. auf Ende eines Quartals).
Kündige per Einschreiben
Obwohl eine mündliche Kündigung gültig ist, empfiehlt sich immer die schriftliche Form per Einschreiben. So hast du einen Beweis für den Zugang. Zusätzlich eine Kopie per normaler Post senden (Einschreiben wird erst bei Abholung zugestellt).
Berechne den Stichtag genau
Die Kündigung muss vor Beginn der Frist zugehen, nicht abgesendet werden. Wenn du per Ende April aufhören willst (2 Monate Frist), muss die Kündigung spätestens am 28. Februar beim Arbeitgeber eintreffen – nicht erst am 1. März.
Beachte deine Ferienguthaben
Nicht bezogene Ferientage müssen im letzten Arbeitsmonat bezogen oder ausbezahlt werden. Kläre frühzeitig, ob du die Ferien noch beziehen kannst oder eine Auszahlung erhältst.
Fordere ein Arbeitszeugnis an
Du hast jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (OR Art. 330a). Fordere es spätestens bei der Kündigung an. Prüfe es sorgfältig – codierte negative Formulierungen sind in der Schweiz verbreitet. Mehr dazu in unserem Guide: Arbeitszeugnis Schweiz.
Melde dich rechtzeitig beim RAV
Falls du nach der Kündigung nicht sofort eine neue Stelle hast: Melde dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Eine verspätete Meldung kann zu Einstelltagen bei der Arbeitslosenversicherung führen.
Häufige Fragen zu Kündigungsfristen in der Schweiz
Nein. Seit der Revision des OR gilt: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss die gleiche Kündigungsfrist gelten (OR Art. 335a Abs. 1). Wird vertraglich eine unterschiedliche Frist vereinbart, gilt die längere Frist für beide Seiten.
Wenn du ohne Einhaltung der Frist kündigst, schuldest du dem Arbeitgeber eine Entschädigung in der Höhe eines Viertels des Monatslohnes (OR Art. 337d). Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern. In der Praxis wird dies aber selten durchgesetzt – oft einigt man sich auf eine Freistellung.
Ja. Die Kündigungsfrist läuft in Kalendermonaten, nicht in Arbeitstagen. Wochenenden und Feiertage werden mitgezählt. Entscheidend ist, dass die Kündigung vor dem Stichtag (Monatsende) beim Empfänger eintrifft.
Nur in der Probezeit kann die Frist auf unter 7 Tage verkürzt werden (aber nie auf null). Nach der Probezeit kann die gesetzliche Frist von 1 Monat im ersten Dienstjahr nur durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterschritten werden – nicht durch einen individuellen Arbeitsvertrag (OR Art. 335c Abs. 2).
Gesetzlich ist in der Schweiz keine Schriftform vorgeschrieben – eine mündliche Kündigung ist rechtsgültig. Trotzdem wird dringend empfohlen, immer schriftlich per Einschreiben zu kündigen. So hast du einen Beweis für den Zugang und das Datum.
Während bestimmter Situationen darf der Arbeitgeber nicht kündigen (Sperrfrist): bei Krankheit/Unfall, Militärdienst, Schwangerschaft. Wird trotzdem gekündigt, ist die Kündigung nichtig. Wurde vor der Sperrfrist gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und nach Ende der Sperrfrist fortgesetzt (OR Art. 336c).
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