Reinigungsjobs in Zürich
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Häufige Fragen zu Reinigungs-Jobs
Für Reinigungsjobs in der Schweiz gibt es keine formale Ausbildungspflicht. Wichtiger sind praktische Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen.
- Praktische Fähigkeiten: Grundkenntnisse im Putzen und im Umgang mit Reinigungsmitteln und -geräten.
- Körperliche Fitness: Da die Arbeit körperlich anstrengend ist, ist eine gute Verfassung wichtig.
- Zuverlässigkeit & Pünktlichkeit: Arbeitgeber erwarten Verlässlichkeit und Einhaltung von Arbeitszeiten.
- Teamfähigkeit & gute Umgangsformen: Besonders wichtig bei Einsätzen in Teams oder im Kundenkontakt.
- Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Deutsch erleichtern die Kommunikation mit Kunden und Vorgesetzten.
- Gesundheit: Keine Allergien gegen Reinigungsmittel von Vorteil.
- Arbeitsbewilligung: Nicht-Schweizer Staatsbürger benötigen eine gültige Arbeitsbewilligung.
- Sozialversicherungen: Arbeitgeber müssen Haushaltshilfen bei AHV/IV anmelden und eine Unfallversicherung abschliessen.
- Arbeitsvertrag: Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag, der Aufgaben, Lohn und Arbeitszeiten klar festhält.
Tipp: Eine Ausbildung in Hauswirtschaft oder Gebäudereinigung kann die Chancen und den Lohn erhöhen, ist aber nicht Pflicht.
In der Reinigungsbranche der Deutschschweiz ist der Mindestlohn im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verbindlich – aktuell gültig bis 31. Dezember 2025: Quelle: SECO
- Mindestlohn ab 2024: CHF 20–23 pro Stunde, je nach Kategorie (z. B. Unterhalts- vs. Spezialreinigung).
- Privathaushalte: Häufig CHF 25–30 pro Stunde, abhängig von Region und Erfahrung.
- Städtische Regionen: In Städten wie Zürich oder Genf liegen die Löhne oft über dem Durchschnitt.
- Zusatzleistungen: Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Spezialreinigung sind möglich, je nach Angebot.
Hinweis: Genauere Beispiele findest du in der Lohntabelle des GAV (Anhang 5–6). Weitere Details beim Gewerkschaftsbund Unia: Quelle: Unia
Reinigungsjobs unterscheiden sich je nach Einsatzort (Privathaushalt, Büro, öffentliche Einrichtung). Typische Aufgaben sind:
- Haushaltsreinigung: Staubsaugen, Böden wischen, Küche und Bad reinigen, Wäschepflege.
- Büroreinigung: Arbeitsplätze, Besprechungsräume, Küchen und Sanitäranlagen sauber halten.
- Spezialreinigung: Fensterputzen, Teppich- und Polsterreinigung, Umzugsreinigung.
- Hauswartung: Reinigung von Treppenhäusern, Gebäuden und Aussenanlagen.
- Hotel & Gastronomie: Zimmerreinigung, Wäscherei und Küchenhygiene.
Gut zu wissen: Manche Tätigkeiten erfordern spezielle Schulungen, z. B. im Umgang mit Chemikalien oder Maschinen.
Eine formale Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, aber in manchen Bereichen von Vorteil.
- Keine Pflicht: Viele Arbeitgeber stellen auch Quereinsteiger ohne Ausbildung ein.
- Hauswirtschaft: Eine Ausbildung zur Fachfrau/mann Hauswirtschaft erleichtert den Berufseinstieg.
- Gebäudereinigung EFZ: Eine anerkannte Berufslehre mit guten Perspektiven für höhere Positionen.
- Weiterbildung: Kurse in Arbeitssicherheit, Spezialreinigung oder Hygiene verbessern die Chancen.
- Praxis zählt: Arbeitgeber legen oft mehr Wert auf Erfahrung und Referenzen als auf Diplome.
Tipp: Wer langfristig im Reinigungsgewerbe arbeiten möchte, profitiert von einer Ausbildung oder Weiterbildung.
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Wer in der Schweiz im Reinigungsgewerbe arbeitet, ist durch verschiedene rechtliche Regelungen geschützt:
- Mindestlohn: Gemäss GAV zwischen CHF 20 und 23 pro Stunde.
- Sozialversicherungen: Arbeitgeber müssen Mitarbeitende bei AHV/IV, ALV und BVG anmelden.
- Unfallversicherung: Obligatorisch für alle Angestellten.
- Arbeitsvertrag: Aufgaben, Arbeitszeiten, Ferien und Lohn müssen klar geregelt sein.
- Arbeitsbewilligung: Für ausländische Arbeitskräfte ist eine gültige Bewilligung erforderlich.
- Kündigungsfristen: Müssen gemäss Obligationenrecht oder GAV eingehalten werden.
Hinweis: Seriöse Arbeitgeber halten diese Regeln ein. Achte darauf, dass dein Arbeitsvertrag alle wichtigen Punkte enthält.