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Reinigungsjobs in der Schweiz – Lohn, Rechte und Einstiegschancen

Die Reinigungsbranche ist einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz – mit tiefer Einstiegshürde, flexiblen Arbeitszeiten und klaren Mindestlöhnen dank Gesamtarbeitsvertrag.

Lohn & GAV Reinigung

Viele Reinigungsfirmen unterstehen dem GAV für die Reinigungsbranche. Mindestlöhne nach Region: Zone 1 (Zürich, Genf, Basel) CHF 19.95/h, Zone 2 CHF 18.70/h (Stand 2024), jeweils mit 13. Monatslohn. Wichtig: Private Putzjobs auf Barzahlung sind illegal – es fehlen AHV-Beiträge und die obligatorische Unfallversicherung.

Reinigungsfirma vs. Marktplatz

Bei einer Reinigungsfirma (ISS, Vebego, Dussmann) erhältst du einen festen Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen – dafür liegt der Stundenlohn meist beim GAV-Minimum. Über Marktplätze wie Homeservice24 wirst du direkt von Privathaushalten gebucht und verdienst oft CHF 30–35/h – deutlich mehr als bei einer Firma. Der Vorteil: Du bestimmst deine Kunden, Zeiten und Preise selbst.

Arbeitszeiten & Teilzeit

Büroreinigung findet typischerweise frühmorgens (5–8 Uhr) oder abends (18–22 Uhr) statt. Unterhaltsreinigung ist oft Teilzeit mit 2–4 Stunden pro Tag. Spital- und Hotelreinigung bedeutet Schichtarbeit. Gerade als Nebenjob bieten Reinigungsstellen hohe Flexibilität.

Gesundheit & Sicherheit

Gemäss Suva-Vorschriften muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung stellen – Schutzhandschuhe und Schutzbrille beim Umgang mit Chemikalien sind Pflicht. Die ergonomischen Risiken (Rücken, Knie) sind real: Bestehe auf geeignete Arbeitsmittel. Eine Schulung im Umgang mit Reinigungsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: FunkyJobs bündelt Reinigungsstellen von grossen Anbietern wie ISS und Vebego und von Marktplätzen wie Homeservice24 – mit direkten Links zur Bewerbung. Richte dir einen Job-Alarm ein, um neue Stellen in deiner Region nicht zu verpassen.

Häufige Fragen zu Reinigungs-Jobs

Für Reinigungsjobs in der Schweiz gibt es keine formale Ausbildungspflicht. Wichtiger sind praktische Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Praktische Fähigkeiten: Grundkenntnisse im Putzen und im Umgang mit Reinigungsmitteln und -geräten.
  • Körperliche Fitness: Da die Arbeit körperlich anstrengend ist, ist eine gute Verfassung wichtig.
  • Zuverlässigkeit & Pünktlichkeit: Arbeitgeber erwarten Verlässlichkeit und Einhaltung von Arbeitszeiten.
  • Teamfähigkeit & gute Umgangsformen: Besonders wichtig bei Einsätzen in Teams oder im Kundenkontakt.
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Deutsch erleichtern die Kommunikation mit Kunden und Vorgesetzten.
  • Gesundheit: Keine Allergien gegen Reinigungsmittel von Vorteil.
  • Arbeitsbewilligung: Nicht-Schweizer Staatsbürger benötigen eine gültige Arbeitsbewilligung.
  • Sozialversicherungen: Arbeitgeber müssen Haushaltshilfen bei AHV/IV anmelden und eine Unfallversicherung abschliessen.
  • Arbeitsvertrag: Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag, der Aufgaben, Lohn und Arbeitszeiten klar festhält.

Tipp: Eine Ausbildung in Hauswirtschaft oder Gebäudereinigung kann die Chancen und den Lohn erhöhen, ist aber nicht Pflicht.

In der Reinigungsbranche der Deutschschweiz ist der Mindestlohn im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verbindlich – aktuell gültig bis 31. Dezember 2025: Quelle: SECO

  • Mindestlohn ab 2024: CHF 20–23 pro Stunde, je nach Kategorie (z. B. Unterhalts- vs. Spezialreinigung).
  • Privathaushalte: Häufig CHF 25–30 pro Stunde, abhängig von Region und Erfahrung.
  • Städtische Regionen: In Städten wie Zürich oder Genf liegen die Löhne oft über dem Durchschnitt.
  • Zusatzleistungen: Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Spezialreinigung sind möglich, je nach Angebot.

Hinweis: Genauere Beispiele findest du in der Lohntabelle des GAV (Anhang 5–6). Weitere Details beim Gewerkschaftsbund Unia: Quelle: Unia

Reinigungsjobs unterscheiden sich je nach Einsatzort (Privathaushalt, Büro, öffentliche Einrichtung). Typische Aufgaben sind:

  • Haushaltsreinigung: Staubsaugen, Böden wischen, Küche und Bad reinigen, Wäschepflege.
  • Büroreinigung: Arbeitsplätze, Besprechungsräume, Küchen und Sanitäranlagen sauber halten.
  • Spezialreinigung: Fensterputzen, Teppich- und Polsterreinigung, Umzugsreinigung.
  • Hauswartung: Reinigung von Treppenhäusern, Gebäuden und Aussenanlagen.
  • Hotel & Gastronomie: Zimmerreinigung, Wäscherei und Küchenhygiene.

Gut zu wissen: Manche Tätigkeiten erfordern spezielle Schulungen, z. B. im Umgang mit Chemikalien oder Maschinen.

Eine formale Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, aber in manchen Bereichen von Vorteil.

  • Keine Pflicht: Viele Arbeitgeber stellen auch Quereinsteiger ohne Ausbildung ein.
  • Hauswirtschaft: Eine Ausbildung zur Fachfrau/mann Hauswirtschaft erleichtert den Berufseinstieg.
  • Gebäudereinigung EFZ: Eine anerkannte Berufslehre mit guten Perspektiven für höhere Positionen.
  • Weiterbildung: Kurse in Arbeitssicherheit, Spezialreinigung oder Hygiene verbessern die Chancen.
  • Praxis zählt: Arbeitgeber legen oft mehr Wert auf Erfahrung und Referenzen als auf Diplome.

Tipp: Wer langfristig im Reinigungsgewerbe arbeiten möchte, profitiert von einer Ausbildung oder Weiterbildung.

FunkyJobs macht die Jobsuche einfach: Alle Reinigungsjobs der grossen Schweizer Plattformen auf einen Blick – werbefrei und filterbar.

  • FunkyJobs: Finde Jobs nach Stadt, Kanton und Pensum gebündelt auf funkyjobs.ch/reinigungsjobs.
  • Direktbewerbung: Viele Reinigungsfirmen nehmen Bewerbungen über ihre Unternehmenswebseiten an.

Vorteil von FunkyJobs: Du musst nicht mehrere Plattformen durchsuchen – alle Jobs sind zentral gesammelt und einfach filterbar.

Wer in der Schweiz im Reinigungsgewerbe arbeitet, ist durch verschiedene rechtliche Regelungen geschützt:

  • Mindestlohn: Gemäss GAV zwischen CHF 20 und 23 pro Stunde.
  • Sozialversicherungen: Arbeitgeber müssen Mitarbeitende bei AHV/IV, ALV und BVG anmelden.
  • Unfallversicherung: Obligatorisch für alle Angestellten.
  • Arbeitsvertrag: Aufgaben, Arbeitszeiten, Ferien und Lohn müssen klar geregelt sein.
  • Arbeitsbewilligung: Für ausländische Arbeitskräfte ist eine gültige Bewilligung erforderlich.
  • Kündigungsfristen: Müssen gemäss Obligationenrecht oder GAV eingehalten werden.

Hinweis: Seriöse Arbeitgeber halten diese Regeln ein. Achte darauf, dass dein Arbeitsvertrag alle wichtigen Punkte enthält.

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