Kanton Zürich

Gerichtsschreiber/in

Gestern

Angaben zum Job

Kanton Zürich
Firma Kanton Zürich
Kategorie Recht, Öffentliche Verwaltung
Pensum 50 - 60%
Lohn (geschätzt) CHF 88'000 – 112'000 / Jahr
Einsatzort Zürich

Job-Inhalt

Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Die 3. Abteilung beurteilt namentlich Rechtsmittel in den Gebieten Raumplanung, Bauen ausserhalb der Bauzonen, Sozialhilfe, Straf- und Massnahmenvollzug, Gesundheitswesen, Polizeiwesen und Gewaltschutz, Strassenbau und Strassenbenützung, Verkehr, Enteignung, Tierschutz, Anwaltsaufsicht sowie Kausalabgaben.

Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir auf den 1. September 2026 oder nach Vereinbarung eine/n Gerichtsschreiber/in 50 - 60%.

Aufgaben

Als Gerichtsschreiber/in verfassen Sie Urteilsanträge, wirken bei der Entscheidfindung mit beratender Stimme mit und sind verantwortlich für die Redaktion der Urteile.

Profil

Nach Ihrem mit sehr guten Qualifikationen an einer schweizerischen Hochschule abgeschlossenen juristischen Studium (Masterstufe) haben Sie bereits berufliche Erfahrungen gesammelt und Ihr Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen mit praktischer oder wissenschaftlicher Tätigkeit bekundet. Sie verfügen idealerweise über das Anwaltspatent und/oder eine Dissertation. Berufserfahrung in der Rechtspflege ist von Vorteil.

Sie erkennen das Wesentliche, können komplexe Sachverhalte rasch erfassen sowie in gut verständlicher Weise darstellen. Ihre Stärken liegen im strukturierten Vorgehen und in Ihrer sorgfältigen Arbeitsweise. Sie arbeiten selbständig und speditiv, sind belastbar und teamfähig. Die interessante und anspruchsvolle Arbeit verlangt die Fähigkeit zu präzisem juristischem Arbeiten und sprachlicher Gewandtheit im Entwurf und der Redaktion von Urteilen. Dabei arbeiten Sie sich auch gerne in Ihnen bisher unbekannte Fragestellungen und Rechtsbereiche ein und mögen kontroverse juristische Sachdiskussionen.

Angebot

Die Besoldung richtet sich nach der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (beginnend ab Lohnklasse 19).

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