Projektleiter/-in Safety Risk Assessment
2 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Bundesverwaltung |
| Kategorie | Öffentliche Verwaltung | Pensum | 60% |
| Lohn (geschätzt) | CHF 88'000 – 112'000 / Jahr |
| Einsatzort | Ittigen |
Job-Inhalt
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und für die nachhaltige Luftfahrtentwicklung zuständig, sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau und schafft die Voraussetzungen für eine optimale internationale Vernetzung. Das BAZL ist Teil des Eidgenössischen Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des BAZL bewegen Sie die Schweiz. Sie übernehmen Verantwortung für die erfolgreiche Entwicklung unseres Landes. Das BAZL bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem modernen und flexiblen Arbeitsumfeld einen wesentlichen Beitrag für eine sichere und international vernetzte Schweiz zu leisten.
Aufgaben
- Systemische Gefahren- und Risikoanalysen anhand von Ereignismeldungen aus der Industrie beurteilen und im Riskportfolio abbilden und überwachen
- Den Inhalt und die Qualitätskontrolle des Risiko-Portfolios (zentrales Werkzeug des Safety Management Systems) hauptverantworten
- Sicherheitsleistungsindikatoren (SPI) der operativen Amtstätigkeiten sowie relevante Indikatoren des Safety Management Systems (SMS) messen und auswerten
- Das State Safety Programme (SSP) sowie die Swiss Aviation Safety Plans (SASP) koordinieren, vorbereiten und erstellen
- Interne Audits sowie EASA-Audits vollumfänglich bearbeiten
Anforderungen
- Technische Ausbildung (Uni / FH / HF) oder gleichwertige Weiterbildung
- Berufserfahrung im Bereich Flugzeugtechnik, Flugoperationen oder Infrastruktur von Vorteil
- Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung von systematischen Gefahren- und Risikoanalysen
- Erfahrung in der Begleitung (z.B. Koordination, Vorbereitung, Nachbearbeitung) von internen und externen Audits
- Analytisches und vernetztes Denken sowie Verhandlungsgeschick
- Gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache