Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht
Angaben zum Job
| Firma | Kanton Freiburg |
| Kategorie | Recht, Öffentliche Verwaltung | Pensum | 100% |
| Lohn (geschätzt) | CHF 88'000 – 112'000 / Jahr |
| Einsatzort | Fribourg |
Job-Inhalt
Wie bewerbe ich mich
Stellenbeschreibung
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.
Gewünschtes Profil
- Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
- Fundierte Kenntnisse des Strafrechts
- 60 %-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaftsdienste sicherzustellen
- Der Justizrat sucht eine zweisprachige Richterin oder einen zweisprachigen Richter. Die Stelle steht auch einer deutschsprachigen Richterin oder einem deutschsprachigen Richter offen, die/der bereit und in der Lage ist, mit Unterstützung eines zweisprachigen Gerichtsschreibers französischsprachige Fälle zu bearbeiten. Erforderlich sind gute bis sehr gute mündliche Französischkenntnisse, insbesondere ein gutes bis sehr gutes Verständnis sowie eine ausreichende mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind