Spezialist:in Fallführung 80 - 100 %
Angaben zum Job
| Firma | Suva |
| Kategorie | Banking / Versicherung | Pensum | 80 - 100% |
| Lohn (geschätzt) | CHF 88'000 – 112'000 / Jahr |
| Home Office | Homeoffice möglich |
| Benefits | Kita / Kinderbetreuung |
| Einsatzort | Spezialistin |
Job-Inhalt
Bei uns weisst du genau, wofür du morgens aufstehst: Du machst Arbeit und Freizeit von Millionen Menschen sicherer. Das treibt dich an und bringt dich vorwärts. Du lernst täglich dazu und wächst daran. Zusammen mit uns.
Spezialist:in Fallführung 80 - 100 % BernWas du bewirkst
- UVG-Fälle bearbeitest du selbständig und proaktiv.
- Du beurteilst Leistungsansprüche und Leistungserbringungen.
- Zur Beurteilung und Steuerung der Fälle holst du medizinische, juristische und sonstige Informationen ein.
- Versicherte und Betriebe betreust und berätst du selbständig und kompetent.
- Du erkennst frühzeitig Schadenfälle mit Wiedereingliederungspotential.
Was du mitbringst
- Du verfügst über eine kaufmännische Grundbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.
- Du bist bereits im Besitz des Diploms eidg. Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann oder bereit diese Ausbildung zu absolvieren.
- Du bringst Kenntnisse im Sozial- und Unfallversicherungswesen sowie in medizinischen und rechtlichen Fragen mit.
- Deutsch beherrschst du auf muttersprachlichem Niveau und bringst Kenntnisse in einer 2. Landessprache mit.
- Eine hohe Beratungskompetenz und eigenverantwortliches Denken sowie Handeln sind für dich eine Selbstverständlichkeit.
Benefits
- Flexibel arbeiten: Bei der Suva kannst du deine Arbeitszeit flexibel gestalten und auch im Homeoffice arbeiten.
- Krankenkasse: Im Rahmen eines Kollektivvertrags beteiligt sich die Suva an deiner Krankenkassenprämie.
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Ob Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub oder bei einer Adoption – bei uns erhältst du mehr als das gesetzliche Minimum.
- Aus- und Weiterbildung: Ob intern oder extern, wir unterstützen dich.
- Kinderbetreuung: Die Suva beteiligt sich an den Kosten der externen Kinderbetreuung.
- Feiertagsausgleich: Du erhältst standortunabhängig 12 bezahlte arbeitsfreie Tage und zusätzlich 5 Kompensationstage.