Spezialist:in Fallführung 80 - 100 %

10 Tage alt

Angaben zum Job

Firma Suva
Kategorie Banking / Versicherung
Pensum 80 - 100%
Lohn (geschätzt) CHF 88'000 – 112'000 / Jahr
Home Office Homeoffice möglich
Benefits Kita / Kinderbetreuung
Einsatzort Spezialistin

Job-Inhalt

Bei uns weisst du genau, wofür du morgens aufstehst: Du machst Arbeit und Freizeit von Millionen Menschen sicherer. Das treibt dich an und bringt dich vorwärts. Du lernst täglich dazu und wächst daran. Zusammen mit uns.

Spezialist:in Fallführung 80 - 100 % Bern

Was du bewirkst

  • UVG-Fälle bearbeitest du selbständig und proaktiv.
  • Du beurteilst Leistungsansprüche und Leistungserbringungen.
  • Zur Beurteilung und Steuerung der Fälle holst du medizinische, juristische und sonstige Informationen ein. 
  • Versicherte und Betriebe betreust und berätst du selbständig und kompetent.
  • Du erkennst frühzeitig Schadenfälle mit Wiedereingliederungspotential. 

Was du mitbringst

  • Du verfügst über eine kaufmännische Grundbildung oder eine gleichwertige Ausbildung. 
  • Du bist bereits im Besitz des Diploms eidg. Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann oder bereit diese Ausbildung zu absolvieren.
  • Du bringst Kenntnisse im Sozial- und Unfallversicherungswesen sowie in medizinischen und rechtlichen Fragen mit. 
  • Deutsch beherrschst du auf muttersprachlichem Niveau und bringst Kenntnisse in einer 2. Landessprache mit. 
  • Eine hohe Beratungskompetenz und eigenverantwortliches Denken sowie Handeln sind für dich eine Selbstverständlichkeit.

Benefits

  • Flexibel arbeiten: Bei der Suva kannst du deine Arbeitszeit flexibel gestalten und auch im Homeoffice arbeiten.
  • Krankenkasse: Im Rahmen eines Kollektivvertrags beteiligt sich die Suva an deiner Krankenkassenprämie.
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Ob Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub oder bei einer Adoption – bei uns erhältst du mehr als das gesetzliche Minimum.
  • Aus- und Weiterbildung: Ob intern oder extern, wir unterstützen dich.
  • Kinderbetreuung: Die Suva beteiligt sich an den Kosten der externen Kinderbetreuung.
  • Feiertagsausgleich: Du erhältst standortunabhängig 12 bezahlte arbeitsfreie Tage und zusätzlich 5 Kompensationstage.

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