Bundesverwaltung

Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in Kontrolle Holzdeklarationspflicht

5 Tage alt

Angaben zum Job

Bundesverwaltung
Firma Bundesverwaltung
Kategorie Forschung / Wissenschaft, Öffentliche Verwaltung
Pensum 80%
Lohn (geschätzt) CHF 88'000 – 112'000 / Jahr
Einsatzort Bern

Job-Inhalt

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen aus dem Konsumbereich. Als solches agiert es als Drehscheibe zwischen der Bevölkerung, den Konsumentenorganisationen und dem Bund. Das BFK beteiligt sich am Gesetzgebungsprozess und nimmt verschiedene Aufgaben im Bereich Konsumenteninformation-Bildung und Produktesicherheit wahr. Es verfolgt aktiv die internationale Entwicklung und nimmt in verschiedenen Gremien im In- und Ausland Einsitz. Es betreut zudem das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen. Das BFK ist auch zuständig für die Umsetzung der Deklarationspflicht von Holz und Holzprodukten.

Aufgaben
  • Kontrollen in Form von Stichproben an den Verkaufsstellen vor Ort oder via Internet oder Telefon
  • Durchführen von gezielten Prüfungen aufgrund begründeter Hinweise
  • Einfordern bzw. Anordnen/Verfügen von Berichtigungen der Deklarationen
  • Verantwortlich für die Lösung von Vollzugsproblemen und das Erstellen von Rechenschaftsberichten zuhanden der zuständigen Stellen (Bundesrat, Parlament, Journalisten oder Öffentlichkeit)
  • Verfolgen von internationalen Entwicklungen und Teilnahme an europäischen und internationalen Veranstaltungen zu diesem Thema. Dabei vertreten Sie die Schweizer Position.
Anforderungen
  • Hochschulabschluss, Fachhochschulabschluss (Holzingenieur/in) von Vorteil oder Abschluss höhere Fachschule (Eidg. Dipl. Schreinermeister sowie Holztechniker)
  • Holzfachexpertise mit mehreren Jahren Berufserfahrung im Gebiet
  • Selbstständig, lösungsorientiert; konzeptionelles, analytisches und vernetztes Arbeiten
  • Organisatorisches und redaktionelles Geschick, rasche Auffassungsgabe
  • Fingerspitzengefühl im Umgang mit verschiedenen Anspruchsgruppen
  • Aktive Kenntnisse zweier Amtssprachen und passive Kenntnisse der dritten Amtssprache. Englisch ist erwünscht.
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