Zwei Mitglieder für den Stiftungsrat - Finanzen und Immobilien
12 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Stiftung Orte zum Leben |
| Kategorie | Finanzen / Controlling, Immobilien | Pensum | 100% |
| Lohn (geschätzt) | CHF 88'000 – 112'000 / Jahr |
| Einsatzort | Lenzburg |
Job-Inhalt
Der fünfköpfige Stiftungsrat lenkt im Gremium und gemeinsam mit der Geschäftsleitung die Zukunft der Stiftung Orte zum Leben. In Folge unserer Nachfolgeplanung suchen wir
Ihre Aufgaben:
Profil SR Mitglied 1 – Experte in«Finanzen»
- Praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling
- Höhere Aus- und Weiterbildung im Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling
Profil SR Mitglied 2 – Experte im«Bauwesen»
- Praktische Erfahrung in der Planung und Realisierung grösserer und komplexer Bauvorhaben
- Höhere Aus- und Weiterbildung im Bauwesen
Ihr Profil:
Anforderungen an die beiden Profile
- Stiftungsauftrag: Sie lenken die Geschäftsleitung im Sinne des Stiftungsauftrages und stellen die rechtlichen und ethischen Standards sicher
- Strategische Weiterentwicklung der Stiftung: Sie entwickeln zukunftsorientierte Strategien mit, die die Stiftung nachhaltig prägen und unterstützen
- Repräsentation: Sie vertreten die Stiftung nach aussen und bauen Partnerschaften auf
- Erfahrung in strategischer und/oder operativer Führung
- Verantwortungsbewusstsein: Hohes Mass an Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
- Engagement:Bereitschaft, sich aktiv und zeitlich flexibel in die Stiftungsarbeit einzubringen (ca. sechs Abendsitzungen sowie zwei Strategietage)
- Teamfähigkeit: Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Gremium
- Kommunikationsfähigkeit: Klare und offene Kommunikation, auch in schwierigen Situationen
Wir bieten Ihnen:
- Eine sinnstiftende Tätigkeit und die Möglichkeit, eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe mitzugestalten
- Ein inspirierendes Gremium: Sie sind Teil eines engagierten und motivierten Gremiums, das Veränderungen nicht nur ermöglicht, sondern auch lebt
- Entschädigung: Sie erhalten als Mitglied des Stiftungsrates eine, gemäss den kantonalen Richtlinien, angemessene Entschädigung.