Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht
13 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Kanton Freiburg |
| Kategorie | Recht, Öffentliche Verwaltung | Pensum | 100% |
| Lohn (geschätzt) | CHF 88'000 – 112'000 / Jahr |
| Einsatzort | Freiburg |
Job-Inhalt
Wie bewerbe ich mich
Stellenbeschreibung
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.
Gewünschtes Profil
Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
Fundierte Kenntnisse des Strafrechts
- 60 %-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaftsdienste sicherzustellen
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
- Beherrschen der deutschen und der französischen Sprache. Die gewählte Person muss in beiden Sprachen Dossiers bearbeiten