Vizepräsident/in der Enteignungskommission
24 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Kanton Freiburg |
| Kategorie | Öffentliche Verwaltung | Pensum | 100% |
| Einsatzort | Freiburg |
Job-Inhalt
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Beschreibung des Amtes
Die Enteignungskommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss – zum Beispiel die Entschädigungsbegehren einer Eigentümerin oder eines Eigentümers gegenüber seiner Nachbarin oder seinem Nachbarn, in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes – der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zuweisen.
Gewünschtes Profil
- Der Justizrat sucht eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten mit Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte oder Erfahrung in der Gerichtsbarkeit mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich Bauwesen und Raumplanung (Planung). Eine gewisse Verfügbarkeit für Sitzungen und das Verfassen von Texten ist erforderlich. Es handelt sich um eine nebenamtliche Tätigkeit (ca. 10 %), die in unregelmässigen Abständen ausgeübt wird.
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darfnicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die nicht mit dem richterlichen Amt vereinbar sind
- Beherrschen der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache
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