Beisitzer/in bei der Enteignungskommission
Mehr als 30 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Kanton Freiburg |
| Kategorie | Öffentliche Verwaltung | Pensum | 100% |
| Einsatzort | Freiburg |
Job-Inhalt
Wie bewerbe ich mich
Beschreibung des Amtes
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG).
Gewünschtes Profil
- Fachausbildung in Immobilienbewertung und/oder Mitgliedschaft in einer Bewertungsexpertenkammer für Immobilien und/oder Zertifikat als Gerichtsexpertin/Gerichtsexperte
- Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit (Sitzungen tagsüber)
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darf nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
- Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache
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