Kanton Freiburg

Beisitzer/in bei der Enteignungskommission

Mehr als 30 Tage alt

Angaben zum Job

Kanton Freiburg
Firma Kanton Freiburg
Kategorie Öffentliche Verwaltung
Pensum 100%
Einsatzort Freiburg

Job-Inhalt

Wie bewerbe ich mich
Beschreibung des Amtes

Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG). 

Gewünschtes Profil

  • Fachausbildung in Immobilienbewertung und/oder Mitgliedschaft in einer Bewertungsexpertenkammer für Immobilien und/oder Zertifikat als Gerichtsexpertin/Gerichtsexperte
  • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit (Sitzungen tagsüber)
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darf nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
  • Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache

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