Nebenjobs in Zollikofen
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Häufige Fragen zu Minijobs in der Schweiz
Der Begriff Minijob stammt aus Deutschland – in der Schweiz gibt es einige Unterschiede:
- Schweizer Äquivalent: Kleine Teilzeitjobs, Stundenlohn-Jobs, geringfügige Beschäftigung.
- Keine Lohngrenze: Anders als in Deutschland gibt es keine 520€-Grenze.
- Sozialversicherung: AHV-Beiträge ab CHF 2'300/Jahr pro Arbeitgeber.
- Typische Jobs: Aushilfe, Reinigung, Babysitting, Promotions.
- Arbeitszeit: Oft wenige Stunden pro Woche, flexibel einteilbar.
Die Stundenlöhne für kleine Jobs variieren nach Tätigkeit:
- Reinigungsjobs: CHF 25 – 35/Stunde
- Babysitting: CHF 18 – 28/Stunde
- Promotions: CHF 25 – 35/Stunde
- Aushilfe Gastronomie: CHF 22 – 28/Stunde
- Aushilfe Detailhandel: CHF 22 – 28/Stunde
- Nachhilfe: CHF 30 – 50/Stunde
Hinweis: In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn, aber einige Kantone (GE, NE, BS, TI, JU) haben Mindestlöhne.
Auch kleine Einkommen müssen in der Schweiz deklariert werden:
- Steuerpflicht: Jedes Einkommen muss in der Steuererklärung angegeben werden.
- AHV-Beiträge: Ab CHF 2'300/Jahr pro Arbeitgeber – darunter freiwillig.
- Quellensteuer: Gilt für ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung.
- Freibetrag: Je nach Kanton gibt es Freibeträge bei der Einkommenssteuer.
- Haushaltsarbeit: Für Reinigung, Babysitting etc. gibt es vereinfachte Abrechnungen über quitt.ch.
Für junge Menschen gibt es viele Möglichkeiten für kleine Jobs:
- Ab 13 Jahren: Zeitungen austragen, Babysitting, kleine Botengänge.
- Ab 15 Jahren: Aushilfe in Läden (eingeschränkt), Gartenarbeit.
- Ab 16 Jahren: Gastro-Aushilfe, Detailhandel, Inventur, Promotion.
- Ab 18 Jahren: Alle Jobs ohne Einschränkung, Nachtarbeit möglich.
- Studenten: Werkstudent, Praktikum, Hilfsassistent an der Uni.
Hinweis: Für Minderjährige gelten strenge Arbeitsschutzregeln bezüglich Arbeitszeit und Tätigkeiten.
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede:
- Minijob: Deutscher Begriff für geringfügige Beschäftigung bis 520€/Monat.
- Nebenjob: Zusätzliche Beschäftigung neben Hauptjob, Studium oder Schule.
- Teilzeitjob: Regelmässige Beschäftigung unter Vollzeit-Pensum.
- Aushilfsjob: Temporäre, oft kurzfristige Beschäftigung.
- In der Schweiz: Alle diese Formen sind sozialversicherungspflichtig (AHV ab CHF 2'300).
Kleine Jobs werden über verschiedene Kanäle vermittelt:
- FunkyJobs: Aushilfs- und Nebenjobs in allen Regionen der Schweiz.
- Aushänge: Supermärkte, Uni-Schwarze Bretter, Quartierläden.
- Plattformen: babysitting24.ch oder homeservice24.ch für Haushalt und Betreuung.
- Direktansprache: Restaurants, Läden und Firmen direkt fragen.