Nebenjobs in Ittigen

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Häufige Fragen zu Minijobs in der Schweiz

Der Begriff Minijob stammt aus Deutschland – in der Schweiz gibt es einige Unterschiede:

  • Schweizer Äquivalent: Kleine Teilzeitjobs, Stundenlohn-Jobs, geringfügige Beschäftigung.
  • Keine Lohngrenze: Anders als in Deutschland gibt es keine 520€-Grenze.
  • Sozialversicherung: AHV-Beiträge ab CHF 2'300/Jahr pro Arbeitgeber.
  • Typische Jobs: Aushilfe, Reinigung, Babysitting, Promotions.
  • Arbeitszeit: Oft wenige Stunden pro Woche, flexibel einteilbar.

Die Stundenlöhne für kleine Jobs variieren nach Tätigkeit:

  • Reinigungsjobs: CHF 25 – 35/Stunde
  • Babysitting: CHF 18 – 28/Stunde
  • Promotions: CHF 25 – 35/Stunde
  • Aushilfe Gastronomie: CHF 22 – 28/Stunde
  • Aushilfe Detailhandel: CHF 22 – 28/Stunde
  • Nachhilfe: CHF 30 – 50/Stunde

Hinweis: In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn, aber einige Kantone (GE, NE, BS, TI, JU) haben Mindestlöhne.

Auch kleine Einkommen müssen in der Schweiz deklariert werden:

  • Steuerpflicht: Jedes Einkommen muss in der Steuererklärung angegeben werden.
  • AHV-Beiträge: Ab CHF 2'300/Jahr pro Arbeitgeber – darunter freiwillig.
  • Quellensteuer: Gilt für ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung.
  • Freibetrag: Je nach Kanton gibt es Freibeträge bei der Einkommenssteuer.
  • Haushaltsarbeit: Für Reinigung, Babysitting etc. gibt es vereinfachte Abrechnungen über quitt.ch.

Für junge Menschen gibt es viele Möglichkeiten für kleine Jobs:

  • Ab 13 Jahren: Zeitungen austragen, Babysitting, kleine Botengänge.
  • Ab 15 Jahren: Aushilfe in Läden (eingeschränkt), Gartenarbeit.
  • Ab 16 Jahren: Gastro-Aushilfe, Detailhandel, Inventur, Promotion.
  • Ab 18 Jahren: Alle Jobs ohne Einschränkung, Nachtarbeit möglich.
  • Studenten: Werkstudent, Praktikum, Hilfsassistent an der Uni.

Hinweis: Für Minderjährige gelten strenge Arbeitsschutzregeln bezüglich Arbeitszeit und Tätigkeiten.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, es gibt aber Unterschiede:

  • Minijob: Deutscher Begriff für geringfügige Beschäftigung bis 520€/Monat.
  • Nebenjob: Zusätzliche Beschäftigung neben Hauptjob, Studium oder Schule.
  • Teilzeitjob: Regelmässige Beschäftigung unter Vollzeit-Pensum.
  • Aushilfsjob: Temporäre, oft kurzfristige Beschäftigung.
  • In der Schweiz: Alle diese Formen sind sozialversicherungspflichtig (AHV ab CHF 2'300).

Kleine Jobs werden über verschiedene Kanäle vermittelt:

  • FunkyJobs: Aushilfs- und Nebenjobs in allen Regionen der Schweiz.
  • Aushänge: Supermärkte, Uni-Schwarze Bretter, Quartierläden.
  • Plattformen: babysitting24.ch oder homeservice24.ch für Haushalt und Betreuung.
  • Direktansprache: Restaurants, Läden und Firmen direkt fragen.