Teilzeitjobs in Baden

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Häufige Fragen zu Teilzeitjobs in der Schweiz

Teilzeitarbeit bedeutet weniger als die branchenĂĽbliche Vollzeit-Arbeitszeit:

  • Definition: Unter 90% eines Vollzeitpensums (meist unter 38-42h/Woche).
  • Typische Pensen: 50%, 60%, 80% sind häufige Teilzeit-Modelle.
  • Berechnung: 80% von 42h = 33.6h/Woche, 60% = 25.2h/Woche.
  • Verteilung: Kann auf weniger Tage oder kĂĽrzere Tage verteilt werden.
  • Unterschied: Teilzeit ist regelmässig, Nebenjob oft zusätzlich zum Hauptjob.

Teilzeit bietet Flexibilität für verschiedene Lebenssituationen:

  • Work-Life-Balance: Mehr Zeit fĂĽr Familie, Hobbys, Weiterbildung.
  • Kinderbetreuung: Ideal fĂĽr Eltern – Arbeit und Familie vereinbaren.
  • Studium: Neben dem Studium im Fachgebiet arbeiten.
  • Gesundheit: Bei Einschränkungen oder nach Krankheit schrittweise zurĂĽck.
  • Portfolio: Mehrere Teilzeitjobs oder Freelance kombinieren.
  • Pensionierung: Gleitender Ăśbergang in den Ruhestand.

Teilzeit-Gehälter werden anteilig zum Vollzeit-Lohn berechnet:

  • Berechnung: Vollzeitlohn Ă— Pensum = Teilzeitlohn
  • Beispiel 80%: CHF 6'000 Ă— 0.8 = CHF 4'800/Monat
  • Beispiel 60%: CHF 6'000 Ă— 0.6 = CHF 3'600/Monat
  • Stundenlohn: Bleibt gleich wie bei Vollzeit-Kollegen.
  • Sozialleistungen: BVG-Abzug erst ab gewissem Schwellenwert.
  • Ferien: Gleicher Anspruch (4-5 Wochen), aber kĂĽrzere Arbeitstage.

Achtung: Bei sehr tiefen Pensen (<30%) kann die BVG-Untergrenze unterschritten werden.

Manche Branchen bieten ĂĽberdurchschnittlich viele Teilzeitstellen:

  • Detailhandel: Migros, Coop – viele 50-80% Stellen an der Kasse und im Verkauf.
  • Gesundheitswesen: Pflege, Spitex – Teilzeit ist weit verbreitet.
  • Gastronomie: Viele Servicestellen mit flexiblen Pensen.
  • Bildung: Lehrpersonen arbeiten oft Teilzeit.
  • Ă–ffentliche Verwaltung: Kantone und Gemeinden bieten viele Teilzeitstellen.
  • Administration: Sekretariat, Empfang – oft Teilzeit-Optionen.

Die rechtliche Situation in der Schweiz:

  • Kein generelles Recht: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit.
  • Verhandlungssache: Teilzeitwunsch muss mit Arbeitgeber vereinbart werden.
  • Gleichstellung: Teilzeitarbeitende dĂĽrfen nicht diskriminiert werden.
  • GAV: Einige Gesamtarbeitsverträge geben Anrecht auf Pensenreduktion.
  • Ă–ffentlicher Dienst: Oft grosszĂĽgigere Teilzeit-Regelungen.
  • Trend: Immer mehr Arbeitgeber bieten aktiv Teilzeitmodelle an.

Tipp: Bei der Bewerbung nach Teilzeit-Möglichkeiten fragen – viele Firmen sind flexibler als gedacht.

Teilzeitstellen werden über verschiedene Kanäle ausgeschrieben:

  • FunkyJobs: Teilzeitjobs aus allen Branchen – filterbar nach Pensum.
  • Jobportale: Filter "Teilzeit" oder Pensum eingrenzen.
  • Karriereseiten: Grosse Arbeitgeber zeigen Pensum direkt in Inseraten.
  • TemporärbĂĽros: Vermitteln auch Teilzeit- und Festanstellungen.
  • Initiativbewerbung: Auch bei Vollzeit-Inseraten nach Teilzeit-Option fragen.