Leiter/-in Abteilung Naturförderung 90 - 100 %
GesternAngaben zum Job
| Firma | Kanton Bern | Pensum | 90 - 100% |
| Einsatzort | Münsingen |
Job-Inhalt
Die Abteilung Naturförderung ist verantwortlich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Bern. Als Leiter/-in Abteilung Naturförderung tragen Sie die Verantwortung für die Abteilung, vollziehen die Naturschutzgesetzgebung und stellen die Erhaltung und Förderung der Lebensräume sowie der Tier- und Pflanzenarten sicher.
Ihre Aufgaben
- Sie führen die Abteilung Naturförderung mit rund 30 Mitarbeitenden
- Sie prägen die Strategie und Kultur der Abteilung gemeinsam mit den Fachbereichsverantwortlichen
- Sie unterstützen die Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit mit Rat und Tat
- Sie pflegen den Kontakt mit anderen Verwaltungsstellen, Organisationen und politischen Akteuren
- Sie stellen zusammen mit dem Sekretariat die administrativen Abläufe sicher
Ihr Profil
- (Fach-)Hochschulstudium in Naturwissenschaften oder äquivalent, idealerweise mit betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung
- mehrjährige Führungserfahrung
- langjährige Berufserfahrung in relevantem Berufsumfeld
- teamorientiert, lösungsorientiert, druckresistent und konfliktfähig
- politisches Gespür sowie Sinn für das Machbare
- Bereitschaft mit Betroffenen tragfähige Kompromisse zu suchen
- kommunikativ, sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute mündliche Französischkenntnisse
Wir bieten Ihnen
- Hochinteressante und abwechslungsreiche Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Forschung, Vollzug und Politik
- Sie profitieren von zeitgemässen Anstellungsbedingungen inkl. der Möglichkeit von Homeoffice
- Ihr Arbeitsplatz befindet sich am Standort Schwand in Münsingen
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Michael Gysi, Amtsvorsteher, Telefon +41 31 635 38 34, [email protected]
Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung
Die Abteilung Naturförderung setzt sich für den Erhalt und die Förderung der Vielfalt von wildlebenden Pflanzen, Tieren und ihrer Lebensräume im Kanton Bern ein. Sie vollzieht die Naturschutzgesetzgebung von Bund und Kanton sowie die Landwirtschaftsgesetzgebung in den Bereichen Vernetzung und Landschaftsqualität.