Kanton Bern

Leiter/-in Abteilung Naturförderung 90 - 100 %

Gestern

Angaben zum Job

Kanton Bern
Firma Kanton Bern
Pensum 90 - 100%
Einsatzort Münsingen

Job-Inhalt

Die Abteilung Naturförderung ist verantwortlich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Bern. Als Leiter/-in Abteilung Naturförderung tragen Sie die Verantwortung für die Abteilung, vollziehen die Naturschutzgesetzgebung und stellen die Erhaltung und Förderung der Lebensräume sowie der Tier- und Pflanzenarten sicher.


Ihre Aufgaben

  • Sie führen die Abteilung Naturförderung mit rund 30 Mitarbeitenden
  • Sie prägen die Strategie und Kultur der Abteilung gemeinsam mit den Fachbereichsverantwortlichen
  • Sie unterstützen die Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit mit Rat und Tat
  • Sie pflegen den Kontakt mit anderen Verwaltungsstellen, Organisationen und politischen Akteuren
  • Sie stellen zusammen mit dem Sekretariat die administrativen Abläufe sicher

Ihr Profil

  • (Fach-)Hochschulstudium in Naturwissenschaften oder äquivalent, idealerweise mit betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung
  • mehrjährige Führungserfahrung
  • langjährige Berufserfahrung in relevantem Berufsumfeld
  • teamorientiert, lösungsorientiert, druckresistent und konfliktfähig
  • politisches Gespür sowie Sinn für das Machbare
  • Bereitschaft mit Betroffenen tragfähige Kompromisse zu suchen
  • kommunikativ, sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute mündliche Französischkenntnisse

Wir bieten Ihnen

  • Hochinteressante und abwechslungsreiche Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Forschung, Vollzug und Politik
  • Sie profitieren von zeitgemässen Anstellungsbedingungen inkl. der Möglichkeit von Homeoffice
  • Ihr Arbeitsplatz befindet sich am Standort Schwand in Münsingen

Kontakt

Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Michael Gysi, Amtsvorsteher, Telefon +41 31 635 38 34, [email protected]
Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung

Die Abteilung Naturförderung setzt sich für den Erhalt und die Förderung der Vielfalt von wildlebenden Pflanzen, Tieren und ihrer Lebensräume im Kanton Bern ein. Sie vollzieht die Naturschutzgesetzgebung von Bund und Kanton sowie die Landwirtschaftsgesetzgebung in den Bereichen Vernetzung und Landschaftsqualität.

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