Fachrichterin / Fachrichter Psychologie, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit 50-100%
GesternAngaben zum Job
| Firma | Kanton Aargau |
| Kategorie | Lehrer / Pädagogik | Pensum | 80 - 100% |
| Einsatzort | Bremgarten |
Job-Inhalt
Spannende Aufgaben warten:
- Abklärung von Gefährdungssituationen und des Unterstützungsbedarfs von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Ausarbeitung und Erteilung von Abklärungsaufträgen an externe Fachstellen
- Durchführung von Anhörungen
- Entscheidfindung als Mitglied des interdisziplinär zusammengesetzten Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Instruktion und Beratung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Gemeinden, Schulen sowie anderweitigen ratsuchenden Personen/Stellen
- Aufsicht/Controlling über die laufenden Mandate
- Teilnahme an regionalen Arbeitsgruppen
- Pikettdienst
Es erwartet Sie
- interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- gut strukturierte Arbeitsabläufe und angenehmes Arbeitsklima
- eingespieltes Team mit langjähriger Erfahrung
- regelmässige Intervisionen / Fallbesprechungen
- Attraktive Anstellungsbedingungen (Gleitarbeitszeit, Weiterbildungsmöglichkeiten, gute Sozialleistungen)
- Arbeitsplatz im Herzen der Stadt Bremgarten
- diverse regelmässige Teamanlässe auf freiwilliger Basis (Sportaktivitäten, gemeinsame Mittagessen etc.)
Was Sie mitbringen:
- Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS)
- Mehrjährige Berufserfahrung im psychosozialen Bereich
- Berufserfahrung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz
- Nach Möglichkeit: Weiterbildung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Fähigkeit und Erfahrung in der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext und mit kommunalen Abklärungsdiensten sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
- Fähigkeit zur Priorisierung bei hoher Fallbelastung
- selbständige Arbeitsweise und persönliche Belastbarkeit
- wertschätzende und integre Persönlichkeit mit überzeugenden kommunikativen Fähigkeiten
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat bis zum Ende der vierjährigen Amtsperiode (31. Dezember 2028) gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und der Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme im Kanton Aargau.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.
Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
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