Kanton Bern

Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in 60%

Gestern

Angaben zum Job

Kanton Bern
Firma Kanton Bern
Pensum 60%
Einsatzort Bern

Job-Inhalt

Sie möchten eine Aufgabe mit Wirkung? Übernehmen Sie Verantwortung für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die Berner Bevölkerung auf sichere und professionelle Gesundheitsleistungen zählen kann.


Ihre Aufgaben

  • Aufsicht über Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Gesundheitsfachpersonen
  • Durchführung von ordentlichen und ausserordentlichen Inspektionen bei Leistungserbringern
  • Bearbeitung aufsichtsrechtlicher Anzeigen und Durchführung von Verwaltungsverfahren
  • Fachliche Unterstützung des Bewilligungsmanagements

Ihr Profil

  • Abschluss auf Tertiärstufe in Pflege (HF/FH/Uni) und ausgewiesene Berufserfahrung im schweizerischen Gesundheitswesen (idealerweise mehrere Jahre)
  • Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schriftlich klar und verständlich darzustellen; Interesse an gesundheitsrechtlichen Themen
  • Kommunikationsstärke im Kontakt mit Fachpersonen, Institutionen und Behörden
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift (deutsch) sowie gute Französischkenntnisse in Wort (mind. B1)

Wir bieten Ihnen

  • Abwechslungsreiche Aufgaben mit zahlreichen Kontakten in einem kleinen motivierten und kollegialen Team
  • Ein Arbeitsplatz im Herzen der Berner Altstadt
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells
  • Möglichkeit zu Homeoffice

Kontakt

Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Orvil Häusler, Stv. Leiter Abteilung Aufsicht und Bewilligung, Telefon +41 31 633 78 64., orvil.haeusler@be.ch
Über uns

Das Gesundheitsamt befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um die Gesundheitsversorgung im Kanton Bern. Eine zentrale Aufgabe ist die Aufsicht über sowie die Bewilligung von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen – darunter Gesundheitsfachpersonen, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Spitäler.
Die Abteilung Aufsicht und Bewilligung erteilt Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen sowie Zulassungsbewilligungen für ambulante Leistungserbringende zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Zu den aufsichtsrechtlichen Aufgaben gehören neben Inspektionen auch die Bearbeitung von Anzeigen.

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