eine nebenamtliche Abteilungspräsidentin oder einen nebenamtlichen Abteilungspräsidenten für das Baurekursgericht (FDP) 25%
GesternAngaben zum Job
| Firma | Kanton Zürich | Pensum | 25% |
| Einsatzort | Zürich |
Job-Inhalt
Die Justizkommission des Kantonsrates suchtDas Baurekursgericht ist ein erstinstanzliches Fachgericht zur Beurteilung bau-, planungs- und umweltrechtlicher Rekurse. Seine Besonderheit liegt darin, dass das nötige Fachwissen von den nebenamtlich tätigen Präsidenten/Präsidentinnen und Mitgliedern eingebracht wird. Zeitaufwändige Expertisen sind dadurch in aller Regel entbehrlich.
Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse in den Fachbereichen Architektur, Planung, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften
- Vertrautheit mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten
- Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen (Urteilsberatungen), Augenscheinen, Fallbesprechungen, Aktenstudium, gesamthaft im Umfang von 1 bis 1.5 Tagen pro Woche
- Zeitliche und örtliche Flexibilität
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
- Einwandfreier Leumund
Die Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten des Baurekursgerichts werden durch den Kantonsrat gewählt. Der Sitz wird von der FDP beansprucht.
Die Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Augenscheinen, die Tätigkeit als Referent/in und die Erstellung von Fachberichten richtet sich nach der kantonalen Personalverordnung und dem Reglement des Verwaltungsgerichts.
Umfassende Informationen zum Baurekursgericht finden sich im Internet unter www.baurekursgericht-zh.ch Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der Justizkommission, Nathalie Malinowski, Tel. 043 259 20 67 unter: Kantonsrat Zürich I Stellen
Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung bis mit den üblichen Unterlagen sowie einem aktuellen Strafregisterauszug und einer Wohnsitzbestätigung (beide nicht älter als drei Monate) bis zum 20. Januar 2026.Die Justizkommission des Kantonsrates suchtDas Baurekursgericht ist ein erstinstanzliches Fachgericht zur Beurteilung bau-, planungs- und umweltrechtlicher Rekurse. Seine Besonderheit liegt darin, dass das nötige Fachwissen von den nebenamtlich tätigen Präsidenten/Präsidentinnen und Mitgliedern eingebracht wird. Zeitaufwändige Expertisen sind dadurch in aller Regel entbehrlich.
Die Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Augenscheinen, die Tätigkeit als Referent/in und die Erstellung von Fachberichten richtet sich nach der kantonalen Personalverordnung und dem Reglement des Verwaltungsgerichts.
Umfassende Informationen zum Baurekursgericht finden sich im Internet unter www.baurekursgericht-zh.ch Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der Justizkommission, Nathalie Malinowski, Tel. 043 259 20 67 unter: Kantonsrat Zürich I Stellen