Mitglied mit wissenschaftlichem Hintergrund für den Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
2 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Bundesverwaltung | Pensum | 10% |
| Einsatzort | Bern |
Job-Inhalt
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Vorzeichnen der groben Leitlinien der Geschäftstätigkeit des IGE und Sicherstellung der optimalen betriebswirtschaftlichen Führung des Instituts
- Beaufsichtigung und strategische Unterstützung der IGE Direktion
- Erlass der Personal- und Gebührenverordnung sowie Unterbreitung derer an den Bundesrat zur Genehmigung
- Sicherstellung eines dem IGE angepassten internen Kontrollsystems sowie eines Risk- und Compliance Managementsystems
- Bestimmung der Zusammensetzung der IGE Direktion mit Ausnahme des Direktors / der Direktorin und Festlegung der Anstellungsbedingungen aller Direktionsmitglieder
- Teilnahme an zwei ordentlichen Institutsratssitzungen pro Jahr
Das macht Sie einzigartig
- Kompetenzen in der strategischen Unternehmensführung
- Fundierte Erfahrung in New-Work-Prinzipien oder Innovationstechnologien sowie Transformationsprozessen
- Hohe Sozialkompetenz, die zur Arbeit im Team und zur Konfliktlösung befähigt
- Kenntnisse der Funktion der Schutzrechtssysteme des Geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene von Vorteil
- Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und gute Englischkenntnisse
- Keine aktuelle Tätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben als Mitglied des Institutsrats des IGE führen könnten
Das bieten wir
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
- Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
- Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Der Institutsrat ist das oberste Leitungsorgan des Instituts und besteht aus 8 Mitgliedern und einer Präsidentin / eines Präsidenten. Die Mitglieder des Institutsrats werden für vier Jahre vom Bundesrat gewählt und müssen ihre Interessensbindungen offenlegen.