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Mitglied mit wissenschaftlichem Hintergrund für den Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

2 Tage alt

Angaben zum Job

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Firma Bundesverwaltung
Pensum 10%
Einsatzort Bern

Job-Inhalt

Diesen Beitrag können Sie leisten

  • Vorzeichnen der groben Leitlinien der Geschäftstätigkeit des IGE und Sicherstellung der optimalen betriebswirtschaftlichen Führung des Instituts
  • Beaufsichtigung und strategische Unterstützung der IGE Direktion
  • Erlass der Personal- und Gebührenverordnung sowie Unterbreitung derer an den Bundesrat zur Genehmigung
  • Sicherstellung eines dem IGE angepassten internen Kontrollsystems sowie eines Risk- und Compliance Managementsystems
  • Bestimmung der Zusammensetzung der IGE Direktion mit Ausnahme des Direktors / der Direktorin und Festlegung der Anstellungsbedingungen aller Direktionsmitglieder
  • Teilnahme an zwei ordentlichen Institutsratssitzungen pro Jahr

Das macht Sie einzigartig

  • Kompetenzen in der strategischen Unternehmensführung 
  • Fundierte Erfahrung in New-Work-Prinzipien oder Innovationstechnologien sowie Transformationsprozessen
  • Hohe Sozialkompetenz, die zur Arbeit im Team und zur Konfliktlösung befähigt
  • Kenntnisse der Funktion der Schutzrechtssysteme des Geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene von Vorteil
  • Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und gute Englischkenntnisse
  • Keine aktuelle Tätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben als Mitglied des Institutsrats des IGE führen könnten

Das bieten wir

  • Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
  • Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
  • Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.

Der Institutsrat ist das oberste Leitungsorgan des Instituts und besteht aus 8 Mitgliedern und einer Präsidentin / eines Präsidenten. Die Mitglieder des Institutsrats werden für vier Jahre vom Bundesrat gewählt und müssen ihre Interessensbindungen offenlegen.


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