Ablöser*in (Vereinswart*in) Schule Gubel, 54 % | Stadt Zürich
4 Tage altAngaben zum Job
| Firma | Stadt Zürich | Pensum | 54% |
| Einsatzort | Zürich |
Job-Inhalt
Wir suchen per 5. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n Ablöser*in (Vereinswart*in) für die Schule Gubel.
Aufgaben
- Unterhaltsreinigung der Turnhalle, Korridore (maschinelle Reinigung), Garderoben, Duschen, Toiletten, Reinigungsraum und Glashallen (inkl. Außenanlage)
- Grundreinigung der Turnhalle, Garderoben, Toiletten, Duschen und Korridore
- Kontrollrundgänge auf der Schulanlage
- Ansprechperson für die außerschulischen Nutzer (Vereine)
- Aufräumen und Reinigen des Singsaals nach einer Veranstaltung
Profil
- Berufserfahrung im Bereich Reinigung (Erfahrung mit Reinigungsmaschinen)
- Vertiefte Grundsprachenkenntnisse (A2)
- Zuverlässige und selbständige Arbeitsweise, Belastbarkeit
- Flexibilität für Wochenende Einsätze (Wintersemester)
- Freude an der Arbeit in einem lebendigen Schulbetrieb
- Wegen der kürzeren Einsatzzeiten wohnen Sie von Vorteil direkt im Quartier
Wir bieten
- Selbständige Tätigkeit
- befristete Festanstellung bei der Stadt Zürich gemäss Anstellungsbedingungen der Stadt Zürich
- Jahresarbeitszeit, Ferienbezug während den Schulferien
Über uns
Die Stadt Zürich ist in 7 Schulkreise gegliedert. Der Schulkreis Zürich-Glattal umfasst die Quartiere Affoltern, Seebach und Oerlikon mit 19 Schulen, welche von rund 7200 Kindern besucht werden.
Ihr Arbeitsort ist die Schule Gubel in Zürich-Oerlikon, welche nur fünf Gehminuten vom Bahnhof Oerlikon entfernt liegt. Die Schule Gubel ist seit Sommer 2022 eine Tagesschule. Zu uns gehören 13 Klassen, 5 Kindergärten, zwei Mittagabendbetreuungen, eine Mittagsbetreuung und ein Morgentisch. Die Schule Gubel wird von über 350 Kindern besucht.
Während den Schulwochen ist der Arbeitsbeginn jeweils nach Schulschluss von Montag bis Freitag ab ca. 17:30 Uhr. Dazu kommt die Mithilfe bei der Grundreinigung während 2 Wochen in den Schulferien (erste Schulferienwoche).
Ihr Arbeitgeber ist die Stadt Zürich. Die Anstellung erfolgt im Monatslohn.
Ferienbezug erfolgt während den Schulferien.