Kanton Bern

Rechtspraktikant/-in bei der KESB Thun 80 - 100 %

15 Tage alt

Angaben zum Job

Kanton Bern
Firma Kanton Bern
Pensum 80 - 100%
Einsatzort Thun

Job-Inhalt

Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun können Sie in verantwortungsvoller Funktion mit Fachpersonen auf Augenhöhe die dieser gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz wahrnehmen und mithelfen, die Situation von schutzbedürftigen Menschen zu verbessern. Sie tun dies in einem interdisziplinären Umfeld und unter professioneller Anleitung.


Ihre Aufgaben

  • Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
  • Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden
  • Durchführung und Protokollierung von Anhörungen
  • Abklärung von rechtlichen Fragestellungen

Ihr Profil

  • Hochschulabschluss in Recht (Master of Law)
  • Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Belastbare Persönlichkeit mit guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten
  • Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen
  • Flexibilität und Stressresistenz
  • Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext

Wir bieten Ihnen

  • Vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht
  • Professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen
  • Das Praktikum ist an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar (gilt nicht als Gerichtspraktikum)

Kontakt

Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Katja Fankhauser, Mitarbeiterin Sozialjuristischer Dienst, +41 31 635 23 00, katja.fankhauser@be.ch
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.

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